Häusliche Betreuung

Jedem pflegebedürftigen Menschen mit einem Pflegegrad 1 - 5, steht der Betreuungs- und Entlastungsbetrag zu, wenn er in der Häuslichkeit versorgt wird.


Zu einer besseren Pflege gehört auch eine individuelle Begleitung für Hobbys, Ausflüge, gemeinsame Einkäufe etc. Ein Betrag von 125 Euro monatlich steht dafür zur Verfügung und kann über die Pflegeversicherung finanziert werden.


zum Beispiel:

  • Hobbys erhalten
  • gemeinsame Spaziergänge
  • gemeinsame Einkäufe
  • Besuche von Bekannten und Freunden






 
 
 
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